Rundfunkbeitrag GEZ - Befreiung auch für Studenten ohne BAföG

Dr. Katharina Laschinski • 27. August 2020

Der Wiese & Kollegen Blog zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Thema Rundfunkbeitrag GEZ -

Befreiung auch für Studenten ohne BAföG?

Der Rundfunkbeitrag fällt unter anderem für Studenten, die BAföG beziehen, nicht an. Nach § 4 Abs. 1 RBStV werden sie auf Antrag befreit. Genauso gilt dies für eine Reihe weiterer Empfänger bestimmter Sozialleistungen.

Ein Student jedoch, der kein BAföG erhält, konnte bislang keine Befreiung von der Beitragspflicht erhalten. Auch als Härtefall nach § 4 Abs. 6 RBStV sah dies die Rechtsprechung nicht an. Diese Vorstellung mutet sonderbar an: Es dürfte wohl nicht selten sein, dass ein Student ohne BAföG monatlich sogar noch weniger Geld zur Verfügung hat als einer mit der Ausbildungsförderung.

Das Bundesverwaltungsgericht (30.10.2019, 6 C 10/18) hat nun eine solchen Fall entschieden und anders entscheiden als die bisherige Rechtsprechung: Klägerin war eine Studentin, die kein BAföG mehr erhielt, weil sie ein Zweitstudium absolvierte. Sie finanzierte sich mithilfe ihrer Eltern und erhielt Wohngeld. Nach Abzug der Miete blieben ihr monatlich knapp 340 €.

Das Gericht sieht es als sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung, Beitragsschuldner mit geringem Einkommen (Höhe grundsicherungsrechtlicher Regelleistungen) in dieser Art schlechter zu stellen als Empfänger der vom Katalog des § 4 Abs. 1 erfassten Sozialleitungen. Denn die Härtefallregelung sei gerade dazu da, solche groben Ungerechtigkeiten zu vermeiden.

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